1. Allgemein
1.1 Anpassung
Jeder Spielcharakter hat sich dem Konzept seiner Fraktion, sowohl vom Verhalten als auch vom Sprachgebrauch anzupassen. Die Administrative behält sich vor, Spieler aus der Fraktion zu entfernen, die nicht zum Gesamtkonzept der Fraktion passen.
1.2 Fraktionskasse
Die Fraktionskasse dient rein der Fraktion und darf unter keinen Umständen zur Selbstbereicherung genutzt werden. Bei jeglichen Auffälligkeiten behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Verlauf der Fraktionskasse administrativ zu prüfen und ggf. Sanktionen auszusprechen
Beispiele wären:
Items oder Geld aus dem Fraktionslager entnehmen zur eigenen Bereicherung
Items aus den Fraktionsfahrzeugen entnehmen zur eigen Bereicherung
1.3 Beitrittssperre
Bei Eintritt in eine Fraktion müssen mindestens 2 Tage vergehen, bevor der jeweilige Spieler erneut einer Fraktion beitreten kann. Hierbei hat sich der Spieler selbst bei einem der Leader über eine mögliche Fraktion Sperre zu informieren.
1.4 Entlassung
Die Entlassung eines Spielers aus einer Staatlichen Fraktion muss anhand von Roleplay-Aktionen erfolgen, ein Ausnahmefall wäre hierbei beispielsweise die Inaktivität
1.5 Aufbauschutz
Fraktionen, die sich neu gegründet haben, befinden sich für 5 Tage im Aufbauschutz. Fraktionen, welche sich in einem Aufbauschutz befinden, dürfen keinesfalls aggressiv agieren und angegangen werden. Das absichtliche provozieren einer Fraktion, welche sich im Aufbauschutz befindet, gilt ebenfalls als verboten.
Eine Fraktion gilt als neu gegründet, wenn diese von der Fraktionsverwaltung offiziell anerkannt wurde oder wenn eine Fraktion an eine neue Leaderschaft + neue Mitglieder abgegeben wird.
1.6 Änderung der Leaderschaft
Über Veränderungen in der Leaderschaft muss die Fraktionsverwaltung vorab in Kenntnis gesetzt werden
1.7 Änderungen
Änderungen des Regelwerks sind der Fraktionsverwaltung vorbehalten.
2. Staatsfraktionen
2.1 Illegale Orte
Staatsfraktionen haben keinerlei Wissen über folgende Orte: Dealer, sowie sämtlichen illegalen Verarbeiter, sofern sie IC von keiner Crime Fraktion informiert wurden.
2.2 Verhalten
Staatsfraktionen ist es untersagt sich aggressiv gegenüberzustehen
Bei Konflikten sind die Leader der jeweiligen Staatsfraktion dazu verpflichtet aufeinander zuzugehen, sollte ein Gespräch nicht helfen, muss die Fraktionsverwaltung informiert werden
2.3 Strafakten
Das absichtliche und willkürliche Anlegen von Strafakten als Beamter einer Staatsfraktion, um sein gegenüber Out of Character zu stören, ist strengstens verboten und wird dementsprechend sanktioniert
2.4 Austritt
Nach Austritt aus einer Staatsfraktion müssen gestellte Waffen, Ausrüstungen und Kleidungen abgelegt werden.
2.5 Verhandlung
Bei der Verhandlung hat die Sicherheit und das Leben der Geisel oberste Priorität. Sollte keine Einigung erzielt werden, behält sich die Exekutive das Recht vor, eine sofortige Stürmung einzuleiten.
2.6 Reaktionszeit
Nach AustriSobald den Tätern ein freier Abzug bei einer Geiselnahme gewährt wird, müssen diesen mindestens 3 Sekunden Zeit zur Flucht gewehrt werden. Ausnahmen gelten, wenn sich die Geiseln bereits in absoluter Sicherheit der Staatsbeamten befinden.
2.7 Ausrauben von Beamten
PD Items & Waffen abnehmen ist verboten.
2.8 Forderungen
Pro Geisel ist nur eine Forderung seitens der Crime Fraktionen erlaubt
Limit pro Geisel:
Zivilist: 25.000$
Officer: 50.000$
3. Crime Fraktionen
3.1 Zivilisten
Crime Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren
3.2 Fraktionsfahrzeuge
Mitglieder einer Crime Fraktion müssen bei Fraktions Angelegenheiten ihre Fraktionsfahrzeuge nutzen
Dazu zählen
– Konflikte mit anderen Bad-Fraktionen
– Staatsbank
– Ladenräube (mit Ausnahme von Helikoptern)
Was sind Fraktionsfahrzeuge?
Fraktionsfahrzeuge sind die Fahrzeuge, welche mit der eigenen Farbe in der Fraktionsgarage zur Verfügung stehen.
Private Fahrzeuge, die in eine Fraktionsgarage übertragen werden, gehen in das Eigentum der Fraktion über.
Sofern ein Spieler die Fraktion verlässt und seine Fahrzeuge nicht selbstständig aus der Garage entfernt hat, verliert der Spieler jeglichen Anspruch auf die Fahrzeuge. Diese werden NICHT administrativ aus der Garage entfernt.
3.3 Fraktionsfarbe
Sollte eine Crime Fraktion aktiv gegen eine andere Crime Fraktion agieren, sind sie dazu verpflichtet sich in ihrer Fraktionsfarbe erkenntlich zu geben
3.4 Bloodout
Bloodouts sind erlaubt.
3.5 Base-Raid
Jede Crime Fraktions darf pro Restart einmal einen Base-Raid durchführen.
3.6 Verhalten
Eine Mafia sollte sich entsprechend dem Verhalten und dem Auftreten anpassen.
4.Bündnisse
4.1 Bündnisse
Ein Bündnis muss von beiden Parteien zugestimmt werden. Dies muss im Roleplay ausgespielt werden in einem Gespräch mit allen Mitgliedern. Das Bündnis hält solange bis eine Partei dieses nicht mehr wünscht.
5.Routen
5.1 Beanspruchung
Jede Crime Fraktion darf beliebig viele Routen für sich beanspruchen, dies müssen die Fraktionen im Roleplay untereinander ausmachen.
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